Neben der Vertraulichkeitsverpflichtung gehören Schulungen im Datenschutz zu den wichtigen organisatorischen Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten im Unternehmen. Oftmals hängt die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ganz erheblich von einer ausreichenden Sensibilisierung der handelnden Personen ab.
Mitarbeiter, die ein grundlegendes Bewusstsein für datenschutzrechtliche Fragestellungen entwickelt haben, sind viel eher bereit und in der Lage, sich datenschutzkonform zu verhalten und bewirken im betrieblichen Alltag meiner Ansicht nach in der Regel mehr für den Datenschutz als isolierte technische Maßnahmen.
Aktives Mitdenken erlaubt ein vorbeugendes Handeln und trägt am besten dazu bei, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten bereits früh zu vermeiden.